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Für den Neubau, den Um- und Anbau, Plakate/Werbeanlagen und die Nutzungsänderung bedarf es grundsätzlich einer Baugenehmigung. Die Beseitigung baulicher Anlagen muss in vielen Fällen schriftlich angezeigt werden.
Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des BTBA Bauordnungsamtes unterstützen Sie bei Ihren Fragen zu diesen Themen. Im persönlichen Beratungsgespräch erhalten Sie Auskünfte zum Planungs- und Bauordnungsrecht und erhalten Vorschläge, wie Sie Ihr Bauvorhaben realisieren können. Im Flyer finden Sie die Ansprechpartner.

Zuständige Stelle

Ansprechpartner

Kipry

Antragsannahme und Antragsvorprüfung, Bauberatung

Schulte

Servicetelefon, Baulastenauskünfte

Aderholz

Antragsannahme und Antragsvorprüfung, Bauberatung

Lüling

Antragsannahme und Antragsvorprüfung, Bauberatung

Witt

Planungsrechtliche Bauberatung

Kara

Planungsrechtliche Bauberatung